AGB

ALLGEMEINE GESCHร„FTSBEDINGUNGEN
von

Birgit Hotz Webdesign
Voitsdorf 116 – A-4551 Ried im Traunkreis
Tel.: 0043 660 1679883 / www.birgithotz.com /

 

  1. Geltung, Vertragsabschluss 

1.1ย ย  Die Firma Birgit Hotz Webdesign (im Folgenden โ€žAgenturโ€œ) erbringt ihre Leistungen ausschlieรŸlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschรคftsbedingungen (AGB). Diese gelten fรผr alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrรผcklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschlieรŸlich fรผr Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2ย ย  MaรŸgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gรผltige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergรคnzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestรคtigt werden.

1.3ย ย  Allfรคllige Geschรคftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrรผcklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrรผcklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 ย  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschรคftsbedingungen unwirksam sein, so berรผhrt dies die Verbindlichkeit der รผbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertrรคge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nรคchsten kommt, zu ersetzen.

 

 

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 

2.1ย ย  Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem detaillierten Angebot, welches auf einem Briefing beruht und wird mit der schriftlichen Angebotsannahme des Kunden und der schriftlichen Auftragsbestรคtigung (auch per E-Mail mรถglich) der Agentur anerkannt. Nachtrรคgliche ร„nderungen des Leistungsinhaltes bedรผrfen der schriftlichen Bestรคtigung durch die Agentur und werden nur gegen Verrechnung durchgefรผhrt. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfรผllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2ย ย  Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu รผberprรผfen und von ihm binnen fรผnf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rรผckmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3ย ย  Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollstรคndig alle Informationen und Unterlagen (insbesondere Texte, Bilder, Logo, Grafiken, โ€ฆ) in digitaler Form zugรคnglich machen, die fรผr die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umstรคnden informieren, die fรผr die Durchfรผhrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst wรคhrend der Durchfรผhrung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trรคgt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollstรคndigen oder nachtrรคglich geรคnderten Angaben von der Agentur wiederholt werden mรผssen oder verzรถgert werden.

2.4ย ย  Der Kunde und Auftraggeber ist allein fรผr die Inhalte seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze, sowie allgemein gรผltige Rechtsnormen verstoรŸen wird.
Der Kunde ist verpflichtet, die fรผr die Durchfรผhrung des Auftrages zur Verfรผgung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfรคllige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prรผfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher fรผr den angestrebten Zweck eingesetzt werden kรถnnen. Die Agentur haftet im Falle bloรŸ leichter Fahrlรคssigkeit oder nach Erfรผllung ihrer Warnpflicht โ€“ jedenfalls im Innenverhรคltnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfรผgung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hรคlt der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sรคmtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfรคlligen Ansprรผchen Dritter zu unterstรผtzen. Der Kunde stellt der Agentur hierfรผr unaufgefordert sรคmtliche Unterlagen zur Verfรผgung.

 

  1. Inhalte 

    Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, keine sittenwidrigen Inhalte auf seinen Webseiten zu publizieren oder darauf hinzuweisen, vor allem keine Inhalte zu verรถffentlichen, die im Sinne des Strafgesetzbuches zum Rassenhass aufhetzen, Gewalt bzw. Krieg verherrlichen bzw. verharmlosen, anstรถรŸig oder pornographisch sind, sowie Kinder oder Jugendliche sittlich gefรคhrden oder in ihrem Wohl beeintrรคchtigen. Das Verbreiten von Massen – E-Mails, sogenanntes Spamming, ist untersagt. Bei VerstรถรŸen ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung gegenรผber der Agentur verpflichtet.

 

  1. Datensicherung 

Der Kunde sichert die Daten und Materialien, die er der Agentur zur Verfรผgung stellt, selbst. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien davon zu erstellen.

Die Agentur erstellt kostenlos Sicherungskopien der gesamten Website bis zu ihrer Fertigstellung. (Fรผr bis zu 3 Monate von Beginn der technischen Umsetzung kostenlos. Zรถgert sich der Fertigstellungstermin von Kundenseite lรคnger als 3 Monate hinaus, fallen Wartungsgebรผhren an.) Bei einer Website gilt als Fertigstellung, wenn die vereinbarten Leistungen durchgefรผhrt wurden. Nach Fertigstellung der Website ist der Kunde selbst fรผr die Datensicherung und Wiederherstellung verantwortlich, es sei denn, er schlieรŸt einen Wartungsvertrag mit der Agentur ab.

 

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 

5.1ย ย  Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszufรผhren, sich bei der Erbringung von vertragsgegenstรคndlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfรผllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (โ€žFremdleistungโ€œ).

5.2ย ย  Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfรคltig auswรคhlen und darauf achten, dass dieser รผber die erforderliche fachliche Qualifikation verfรผgt.

5.3ย ย  In Verpflichtungen gegenรผber Dritten, die รผber die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrรผcklich auch im Falle einer Kรผndigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

 

  1. Termine 

6.1ย ย  Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrรผcklich als verbindlich vereinbart, nur als annรคhernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestรคtigen.

6.2ย ย  Verzรถgert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Grรผnden, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse hรถherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen fรผr die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlรคngern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzรถgerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurรผckzutreten.

6.3ย ย  Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurรผcktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprรผche des Kunden wegen Nichterfรผllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlรคssigkeit.

 

  1. Vorzeitige Auflรถsung 

7.1ย ย  Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Grรผnden mit sofortiger Wirkung aufzulรถsen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausfรผhrung der Leistung aus Grรผnden, die der Kunde zu vertreten hat, unmรถglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzรถgert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fรคllig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstรถรŸt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonitรคt des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2ย ย  Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Grรผnden ohne Nachfristsetzung aufzulรถsen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des VertragsverstoรŸes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstรถรŸt.

 

  1. Honorar 

8.1ย ย  Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur fรผr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt Vorschรผsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2ย ย  Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzรผglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Hรถhe.

8.3ย ย  Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrรผcklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4ย ย  Kostenvoranschlรคge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsรคchlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % รผbersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die hรถheren Kosten hinweisen. Die Kostenรผberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengรผnstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenรผberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verstรคndigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsรผberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5ย ย  Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig รคndert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergรผten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlรคssige oder vorsรคtzliche Pflichtverletzung der Agentur begrรผndet ist, hat der Kunde der Agentur darรผber hinaus das gesamte fรผr diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergรผtung des ยง 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezรผglich allfรคlliger Ansprรผche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, Schad- und Klaglos zu stellen.

 

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt 

9.1ย ย  Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fรคllig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch fรผr die Weiterverrechnung sรคmtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollstรคndigen Bezahlung des Entgelts einschlieรŸlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2ย ย  Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der fรผr Unternehmergeschรคfte geltenden Hรถhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde fรผr den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktรผblicher Hรถhe von derzeit zumindest โ‚ฌ 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberรผhrt.

9.3ย ย  Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sรคmtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Vertrรคge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fรคllig stellen.

9.4ย ย  Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurรผckbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberรผhrt.

9.5ย ย  Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behรคlt sich die Agentur fรผr den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbetrรคgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6ย ย  Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, auรŸer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

  1. Kennzeichnung 

10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen WerbemaรŸnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafรผr ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit mรถglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbetrรคgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website und der eigenen Unternehmensseiten sozialer Netzwerke mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschรคftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

  1. Gewรคhrleistung 

11.1 Der Kunde hat allfรคllige Mรคngel unverzรผglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mรคngel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewรคhrleistungs- und Schadenersatzansprรผchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mรคngeln ausgeschlossen.

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mรคngelrรผge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mรคngel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mรคngelbehebung erforderlichen MaรŸnahmen ermรถglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmรถglich oder fรผr die Agentur mit einem unverhรคltnismรครŸig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die รœbermittlung der mangelhaften (kรถrperlichen) Sache auf seine Kosten durchzufรผhren.

11.3 Es obliegt dem Auftraggeber, die รœberprรผfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulรคssigkeit durchzufรผhren. Die Agentur haftet gegenรผber dem Kunden nicht fรผr die rechtliche Zulรคssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4 Die Gewรคhrleistungsfrist betrรคgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenรผber der Agentur gemรครŸ ยงย 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemรคngelungen zurรผckzuhalten. Die Vermutungsregelung des ยง 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

  1. Haftung und Produkthaftung 

12.1 In Fรคllen leichter Fahrlรคssigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfรผllungsgehilfen (โ€žLeuteโ€œ) fรผr Sach- oder Vermรถgensschรคden des Kunden ausgeschlossen, gleichgรผltig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schรคden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschรคden, Schรคden wegen Verzugs, Unmรถglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollstรคndiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlรคssigkeit hat der Geschรคdigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschrรคnkt ist, gilt dies auch fรผr die persรถnliche Haftung ihrer โ€žLeuteโ€œ.

12.2 Jegliche Haftung der Agentur fรผr Ansprรผche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. WerbemaรŸnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrรผcklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche fรผr sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlรคssigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht fรผr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsverรถffentlichungen sowie fรผr allfรคllige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprรผche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezรผglich schad- und klaglos zu halten.

12.3 Schadensersatzansprรผche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprรผche sind der Hรถhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

  1. Datenschutz 

Der Kunde stimmt zu, dass seine persรถnlichen Daten, (nรคmlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschรคftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, Zugangsdaten, Logdaten, Personenbezogene Daten, die in den Kundensystemen und genutzten Plattformen verarbeitet werden) zum Zwecke der Vertragserfรผllung und Betreuung des Kunden sowie fรผr eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschรคftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstรผtzt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angefรผhrten Kontaktdaten widerrufen werden.

 

  1. Anzuwendendes Recht 

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprรผche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem รถsterreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Erfรผllungsort und Gerichtsstand 

15.1 Erfรผllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden รผber, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewรคhlten Befรถrderungsunternehmen รผbergeben hat.

15.2 Als Gerichtsstand fรผr alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhรคltnis wird das fรผr den Sitz der Agentur sachlich zustรคndige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3ย  Soweit in diesem Vertrag auf natรผrliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in mรคnnlicher Form angefรผhrt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Mรคnner in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natรผrliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.